Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 1 Ta 176/08 |
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- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Gegenstandswerts bei Festsetzung eines inhaltlich gleichen Endzeugnisses und Zwischenzeugnisses; Voraussetzungen für das Vorliegen einer inhaltlichen Identität; Bestimmung des Streitwerts bei einem Beendigungsvergleich; Wertbestimmung eines für die ...
- Judicialis
RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9; ; BGB § 615 Satz 2; ; BGB § 397; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 42 Abs. 4 S. 1 2. Halbsatz
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 28.08.2008 - 2 Ca 539/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 1 Ta 176/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2008 - 1 Ta 49/08
Gegenstandswert - Freistellung des Arbeitnehmers ohne Anrechnung während des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 1 Ta 176/08
Bei inhaltlicher Identität ist für beide Zeugnisse insgesamt ein Bruttomonatsgehalt anzusetzen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.05.2008 - 1 Ta 49/08; ebenso LAG Köln, Beschluss vom 18.07.2007, NZA - RR 2008, 92).Soweit daher in der oben genannten Rechtsprechung von "identischem" Zwischen- und Endzeugnis die Rede ist, bezieht sich dies auf inhaltliche Komponenten, die für beide Zeugnisarten gleichermaßen Relevanz besitzen, nicht aber auf rein formelhafte oder floskelartige Wendungen, die typischerweise nur in einem Endzeugnis enthalten sein können und keine eigenständige inhaltliche Aussagekraft besitzen (vgl. dazu bereits LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.05.2008 - 1 Ta 49/08).
- BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 1 Ta 176/08
Dies folgt, auch wenn man die einvernehmliche Freistellung nicht als Erlassvertrag im Sinne von § 397 BGB ansieht (wie etwa Nägele, NZA 2008, 1039, 1040), nach der Rechtsprechung des BAG jedenfalls daraus, dass der Arbeitnehmer bei einer (sogar einseitigen) Freistellung unter Anrechnung evtl. Urlaubsansprüche ohne Festlegung der genauen zeitlichen Lage des Urlaubs und der Zahl der Urlaubstage - wie hier der Fall - ohne Weiteres davon ausgehen kann, während der restlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen zu müssen (BAG, Urteil vom 14.03.2006 - 9 AZR 11/05, NJOZ 2006, 3100, 3103). - LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 1 Ta 135/07
Gegenstandswert, Zeugnis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 1 Ta 176/08
Nach der Rechtsprechung der für Streitwert- und Gegenstandswertbeschwerden ausschließlich zuständigen erkennenden Kammer ist die Erteilung eines Zwischenzeugnisses im Hinblick auf dessen vorübergehende Bedeutung sowie seinen im Vergleich zu einem Schlusszeugnis geringeren wirtschaftlichen Wert grundsätzlich mit einem halben Bruttomonatsgehalt zu bewerten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.09.2008 - 1 Ta 155/08), die Erteilung eines Endzeugnisses dagegen grundsätzlich mit einem Bruttomonatsgehalt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.06.2007 - 1 Ta 135/07; Beschluss vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07).
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 1 Ta 155/08
Gegenstandswert - Zwischenzeugnis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 1 Ta 176/08
Nach der Rechtsprechung der für Streitwert- und Gegenstandswertbeschwerden ausschließlich zuständigen erkennenden Kammer ist die Erteilung eines Zwischenzeugnisses im Hinblick auf dessen vorübergehende Bedeutung sowie seinen im Vergleich zu einem Schlusszeugnis geringeren wirtschaftlichen Wert grundsätzlich mit einem halben Bruttomonatsgehalt zu bewerten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.09.2008 - 1 Ta 155/08), die Erteilung eines Endzeugnisses dagegen grundsätzlich mit einem Bruttomonatsgehalt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.06.2007 - 1 Ta 135/07; Beschluss vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - 1 Ta 181/07
Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - allgemeiner Feststellungsantrag - Zeugnis …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 1 Ta 176/08
Nach der Rechtsprechung der für Streitwert- und Gegenstandswertbeschwerden ausschließlich zuständigen erkennenden Kammer ist die Erteilung eines Zwischenzeugnisses im Hinblick auf dessen vorübergehende Bedeutung sowie seinen im Vergleich zu einem Schlusszeugnis geringeren wirtschaftlichen Wert grundsätzlich mit einem halben Bruttomonatsgehalt zu bewerten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.09.2008 - 1 Ta 155/08), die Erteilung eines Endzeugnisses dagegen grundsätzlich mit einem Bruttomonatsgehalt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.06.2007 - 1 Ta 135/07; Beschluss vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 Ta 105/07
Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - Widerspruch beim Integrationsamt - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 1 Ta 176/08
Da Abfindungsbeträge gemäß § 42 Abs. 4 S. 1 2. Halbsatz GKG bei der Wertfestsetzung an sich überhaupt nicht zu berücksichtigen sind, der entsprechende Restbetrag aber vom Arbeitsgericht für den gesamten Freistellungszeitraum gemäß der Rechtsprechung des LAG Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07; Beschluss vom 26.06.2007 - 1 Ta 156/07; Beschluss vom 07.05.2008 - 1 Ta 63/08) bereits mit 10 % bewertet wurde, stünde sich der Beschwerdeführer im Falle der Ausübung des Sonderbeendigungsrechts jedenfalls nicht schlechter als ohne diese Vereinbarung. - LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2008 - 1 Ta 63/08
Gegenstandswert - Weiternutzung des Dienstwagens während der Freistellungsphase
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 1 Ta 176/08
Da Abfindungsbeträge gemäß § 42 Abs. 4 S. 1 2. Halbsatz GKG bei der Wertfestsetzung an sich überhaupt nicht zu berücksichtigen sind, der entsprechende Restbetrag aber vom Arbeitsgericht für den gesamten Freistellungszeitraum gemäß der Rechtsprechung des LAG Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07; Beschluss vom 26.06.2007 - 1 Ta 156/07; Beschluss vom 07.05.2008 - 1 Ta 63/08) bereits mit 10 % bewertet wurde, stünde sich der Beschwerdeführer im Falle der Ausübung des Sonderbeendigungsrechts jedenfalls nicht schlechter als ohne diese Vereinbarung. - LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2007 - 1 Ta 156/07
Gegenstandswert - allgemeiner Feststellungsantrag - Antrag beim Integrationsamt - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 1 Ta 176/08
Da Abfindungsbeträge gemäß § 42 Abs. 4 S. 1 2. Halbsatz GKG bei der Wertfestsetzung an sich überhaupt nicht zu berücksichtigen sind, der entsprechende Restbetrag aber vom Arbeitsgericht für den gesamten Freistellungszeitraum gemäß der Rechtsprechung des LAG Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07; Beschluss vom 26.06.2007 - 1 Ta 156/07; Beschluss vom 07.05.2008 - 1 Ta 63/08) bereits mit 10 % bewertet wurde, stünde sich der Beschwerdeführer im Falle der Ausübung des Sonderbeendigungsrechts jedenfalls nicht schlechter als ohne diese Vereinbarung.
- LAG Hamburg, 07.12.2011 - 7 Ta 31/11
Gegenstandswert - Vergleich - Freistellung - Sonderlösungsrecht
De facto haben die Parteien damit nichts "Zusätzliches" vereinbart, sondern im Falle der vorzeitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses lediglich das geschuldete Entgelt durch eine andere Form der Vergütung in gleicher Höhe ersetzt (LAG Rheinland-Pfalz vom 31. Oktober 2008 - 1 Ta 176/08). - LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2011 - 1 Ta 274/10
Wertfestsetzung - Vergleichsmehrwert
Dies entspricht ständiger Rechtsprechung der Beschwerdekammer (vgl. nur Beschl. v. 17.10.2008 - 1 Ta 192/08; Beschl. v. 21.10.2008 - 1 Ta 176/08).